Andreas  Schmitt - Ihr Versicherungsmakler in Biebergemünd
Betriebliche Altersvorsorge

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung

Betriebliche Altersversorgung|

Flexible Vorsorge mit staatlicher Förderung
Die betriebliche Altersversorgung (bAV) ist eine der wichtigsten Möglichkeiten für Arbeitnehmer, zusätzlich zur gesetzlichen Rente vorzusorgen. Hier zahlt entweder der Arbeitgeber Beiträge in eine Altersvorsorge (arbeitgeberfinanzierte bAV) oder der Arbeitnehmer investiert über eine Entgeltumwandlung einen Teil seines Bruttogehalts in eine bAV. Diese Form der Altersvorsorge bietet steuerliche Vorteile, kann durch Zuschüsse des Arbeitgebers ergänzt werden und hilft, die Versorgungslücke im Alter zu schließen.

|Durchführungswege der bAV|

Durchführungswege der bAV:

  • Direktversicherung: Hierbei schließt der Arbeitgeber eine Lebensversicherung zugunsten des Arbeitnehmers ab. Die Beiträge können sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Arbeitnehmer durch Entgeltumwandlung geleistet werden. Diese Form ist besonders bei kleinen und mittleren Unternehmen beliebt.
  • Pensionskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die von einem oder mehreren Unternehmen getragen wird. Sie unterliegt der Versicherungsaufsicht und bietet eine kollektive Altersvorsorge.
  • Pensionsfonds: Diese haben größere Freiheiten bei der Kapitalanlage und können einen höheren Aktienanteil halten, was potenziell höhere Renditen ermöglicht, aber auch mit höheren Risiken verbunden ist.
  • Direktzusage (Pensionszusage): Der Arbeitgeber verpflichtet sich, dem Arbeitnehmer im Ruhestand eine bestimmte Leistung zu zahlen. Hierfür bildet er Rückstellungen in der Bilanz. Die Auszahlung erfolgt direkt aus dem Betriebsvermögen.
  • Unterstützungskasse: Eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung, die außerhalb der Bilanz des Unternehmens agiert. Sie bietet flexible Gestaltungsmöglichkeiten, ist jedoch oft komplexer in der Verwaltung.
  • Sozialpartnermodell: Eine tarifvertraglich geregelte betriebliche Altersvorsorge ohne Arbeitgeberhaftung. Das SPM existiert seit 2018 in Deutschland und kann nur von tarifgebundenen Unternehmen genutzt werden.

|Wer kann eine bAV abschließen?|

Wer kann eine bAV abschließen?

Grundsätzlich steht die betriebliche Altersversorgung allen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmern offen. Seit 2002 haben sie in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf eine bAV über Entgeltumwandlung, sodass sie einen Teil ihres Bruttogehalts für die Altersvorsorge verwenden können.

Arbeitgeber sind verpflichtet, dieses Modell anzubieten, können aber selbst entscheiden, über welchen Durchführungsweg die bAV umgesetzt wird. In vielen Fällen beteiligt sich der Arbeitgeber freiwillig mit eigenen Zuschüssen (seit 2019 gesetzliche Pflicht) an den Beiträgen oder leistet sogar vollständig arbeitgeberfinanzierte Beiträge.

|Vorteile für Arbeitnehmer|

Vorteile für Arbeitnehmer

Ein wichtiger Vorteil ist die steuerliche Behandlung, denn Beiträge zur bAV sind bis zu bestimmten Höchstbeträgen steuer- und sozialabgabenfrei. Das bedeutet, dass Arbeitnehmer durch eine bAV (über das Bruttogehalt) effektiv mehr für ihre Altersvorsorge zurücklegen können, als wenn sie das gleiche Geld privat (aus dem Nettogehalt) sparen würden. Zudem müssen Arbeitgeber bei Entgeltumwandlungen seit 2019 einen Zuschuss von 15 Prozent auf die umgewandelten Beiträge zahlen, sofern sie Sozialversicherungsbeiträge einsparen. Dies erhöht das angesparte Kapital und sorgt für eine bessere Rente im Alter.

Ein weiterer Vorteil der bAV ist ihre Sicherheit. Die Beiträge werden entweder über Versicherungsunternehmen oder über betriebliche Versorgungseinrichtungen angelegt, wodurch langfristig stabile Rentenzahlungen möglich sind.

|Fördermöglichkeiten der bAV|

Fördermöglichkeiten der bAV

Der Staat fördert die bAV auf unterschiedlichen Wegen:

  • Steuerfreiheit: Beiträge zur bAV sind bis zu 8 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Rentenversicherung steuerfrei. Im Jahr 2025 entspricht dies einem monatlichen Betrag von bis zu 644 Euro.
  • Sozialabgaben: Bis zu 4 Prozent der Beitragsbemessungsgrenze (2025: 322 Euro pro Monat) können sozialabgabenfrei in die bAV eingezahlt werden. Dies reduziert die Abzüge für Kranken-, Pflege-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung.
  • Förderung für Geringverdiener: Arbeitgeber, die für Beschäftigte mit einem monatlichen Bruttoeinkommen von maximal 2.575 Euro Beiträge in die bAV einzahlen, erhalten einen staatlichen Zuschuss von 30 Prozent auf den geleisteten Beitrag, bis zu einem maximalen Förderbetrag von 288 Euro pro Jahr.

|Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel|

Besteuerung, Grundsicherung und Jobwechsel

Auch wenn die bAV zahlreiche Vorteile bietet, gibt es einige Punkte, die Arbeitnehmer beachten sollten. So unterliegen Rentenzahlungen aus der betrieblichen Altersversorgung der vollen Steuerpflicht. Das bedeutet, dass die Rentenleistungen im Alter nachgelagert besteuert werden, wodurch sich die effektive Rentenhöhe verringern kann.

Zudem müssen gesetzlich krankenversicherte Rentner Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung auf ihre Betriebsrente zahlen. Hier gilt seit 1. Januar 2025 ein Freibetrag von 187,25 Euro pro Monat, bis zu dem keine Krankenversicherungsbeiträge fällig werden.

Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, eine bAV in das Versorgungssystem des neuen Arbeitgebers mitzunehmen (Portabilität) oder privat weiterzuführen. Hierbei sind jedoch bestimmte Bedingungen zu erfüllen, und es ist sinnvoll, frühzeitig mit dem neuen Arbeitgeber über eine Fortführung der Altersvorsorge zu sprechen. Wer die bAV nicht mitnehmen kann oder will, sollte sich über alternative Fortführungsoptionen informieren.

Seit 2018 dürfen Betriebsrentner einen Freibetrag von mindestens 100 Euro und maximal 200 Euro behalten, ohne dass diese Leistungen auf die Grundsicherung angerechnet werden. Das bedeutet, dass auch Arbeitnehmer mit niedrigen Rentenansprüchen von einer bAV profitieren können, ohne dass ihre zusätzlichen Einkünfte vollständig mit der Grundsicherung verrechnet werden.

|Baustein zur Altersvorsorge|

Baustein zur Altersvorsorge

Die betriebliche Altersversorgung bietet flexible Möglichkeiten, für das Alter vorzusorgen und dabei steuerliche Vorteile und Zuschüsse vom Arbeitgeber zu nutzen. Insbesondere die garantierten Leistungen und die staatliche Förderung machen die bAV zu einer effektiven Form der Altersvorsorge.

Die Wahl des richtigen Durchführungswegs kann einen großen Einfluss auf die Flexibilität und Rentabilität der Altersvorsorge haben. Um die optimale Lösung zu finden, ist eine professionelle Beratung empfehlenswert. Sie kann dabei helfen, die besten Optionen zu identifizieren und die individuellen Vorteile der bAV voll auszuschöpfen. Eine frühzeitige Entscheidung für die richtige Altersvorsorge kann entscheidend dazu beitragen, den Lebensstandard im Ruhestand zu sichern und finanzielle Unabhängigkeit zu gewährleisten.


Angebot und Vergleich anfordern!

Wir erstellen Ihnen gerne ein Vergleichsangebot.


Wir unterstützen Unternehmen bei der Einhaltung ihrer gesetzlichen Informationspflichten gegenüber ihren Mitarbeitern. Darüber hinaus prüfen wir bestehende Pensionszusagen, die häufig an Geschäftsführer oder auch an Gesellschafter-Geschäftsführer erteilt werden. Wir entwerfen Konzepte für die Neuerteilung einer Pensionszusage an Geschäftsführer oder auch Gesellschafter-Geschäftsführer.

Allgemeines

Alle sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer haben einen gesetzlichen Rechtsanspruch auf Betriebliche Altersvorsorge im Rahmen einer Entgeltumwandlung.
Der Arbeitgeber hat eine Fürsorgepflicht, die ihm auferlegt, seine Beschäftigten über mögliche Nachteile und Vorteile aufzuklären, die sich ihnen aus dem Beschäftigungsverhältnis heraus ergeben.

Ist-Stand

In vielen Firmen ist eine Form der BAV zu finden. Es gibt vereinzelt Verträge, manchmal sogar einen Rahmenvertrag mit einem Versicherer. Ein Konzept aus Sicht des Arbeitgebers, dass gleichzeitig die Belange und Erfordernisse der Firma und die der Mitarbeiter berücksichtigt, ist selten anzufinden. Ganz zu schweigen von einer regelmäßigen Prüfung, einer laufenden fachlichen Betreuung und Beratung.
Es gibt viele und gute Möglichkeiten für unterschiedliche Arbeitnehmergruppen und viele Vorschriften, die die Arbeitgeber zu beachten haben. Ohne professionelle Unterstützung und gelebte Betreuung sollte kein Arbeitgeber die BAV angehen.

Ein Muss

Rechtsexperten interpretieren, dass Arbeitgeber die Fürsorgepflicht haben, das Thema BAV an alle Arbeitnehmer im Rahmen eines individuellen und persönlichen Gespräches zu kommunizieren und diese entsprechend den Möglichkeiten der BAV sachlich aufzuklären. Wir dokumentieren für Sie dieses Beratungsgespräch. Die Arbeitnehmer haben ein wertvolles Recht, von dem viele nichts wissen und manche erst sehr spät erfahren.

Wir helfen

Der Arbeitgeber überträgt an uns seine Beratungs- und Informationspflichten. Im Zusammenspiel mit Arbeitgeber, ggf. Betriebsrat, Rechts- und Steuerberaterbeistand entwerfen wir gemeinsam ein passendes Konzept für die gewählte BAV. In den persönlichen Gesprächen beachten wir Vorteile, Nutzen und Chancen für Ihr Unternehmen.

Bei uns sind Sie richtig

  • Einrichtung einer Betrieblichen Altersversorgung
  • Erteilung einer Pensionszusage für Geschäftsführer und Gesellschafter-Geschäftsführer
  • Überprüfung bestehender BAV
  • Überprüfung erteilter Pensionszusagen
  • Aktive und persönliche Betreuung und Beratung Ihrer BAV

Vertrauen

Unser Ansprechpartner für Sie: Andreas Schmitt.
Als registrierter Versicherungsmakler und zertifizierter Experte Betriebliche Altersvorsorge (DMA) garantiere ich Ihnen eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und Betreuung Ihrer BAV, eine weitgehende Entlastung von Verwaltungs- und Folgearbeiten, eine regelmäßige Prüfung und auch Folgeberatungen bei Neueinstellungen und Personalabgängen. Schnittpunktaufgaben zwischen Ihrem Unternehmen und den Produktgebern (Versicherer) sind für uns selbstverständlich.